¹Sie dürfen sich nicht ausschliesslich auf die Komfortfunktionen für den Fahrer verlassen. Die Fahrerassistenz-Systeme können physikalisch und systembedingt vorgegebene Grenzen nicht überwinden. Der Fahrer muss deshalb stets aufmerksam sein und ggf. selbst eingreifen. Einige Funktionen können möglicherweise je nach Bedingungen und Umständen nicht funktionieren. Geschwindigkeits- und andere Begrenzungen gelten. Für die allg. Betriebsbedingungen der Nissan Technologien wenden Sie sich bitte an Ihren Nissan Partner oder gehen Sie auf www.nissan.ch.
²Der neue Nissan Townstar EV ist voraussichtlich ab Sommer 2022 erhältlich.
³5 Jahre/160 000 km (welches Ereignis zuerst eintritt) Herstellergarantie für alle Nissan Nutzfahrzeug-Modelle (mit Ausnahme des Nissan e-Townstar: 5 Jahre/100 000 km Herstellergarantie auf elektrofahrzeugspezifische Bauteile, 5 Jahre/100 000 km auf alle anderen Fahrzeugkomponenten). Unbegrenzte Kilometerleistung für die Lackgarantie, Nissan Original- und Zubehörteile, Unfall- und Pannenhilfe und Garantie gegen Durchrostung. Für weitere Details lesen Sie bitte das Nissan Garantieheft.
Die gezeigten Bilder dienen nur der Orientierung. In einigen Fällen zeigen die Bilder Fahrzeuge, die nicht der lokalen Spezifikation entsprechen, und bilden kein bestimmtes Modell, Angebot oder eine bestimmte Ausstattungsvariante ab. Die Ausstattungen sind, abhängig von der gewählten Modellvariante, serienmässig oder als Option (gegen Aufpreis) erhältlich.