3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
NEUWAGENGARANTIE
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.
NEUWAGENGARANTIE
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.
NEUWAGENGARANTIE
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.