NISSAN GARANTIELEISTUNGEN

Die Nissan Garantien bieten Ihnen umfassenden Schutz und erstklassigen Service, damit Sie jede Fahrt unbeschwert geniessen können!

Die Nissan Garantien bieten Ihnen umfassenden Schutz und erstklassigen Service, damit Sie jede Fahrt unbeschwert geniessen können!

Die Nissan Garantien bieten Ihnen umfassenden Schutz und erstklassigen Service, damit Sie jede Fahrt unbeschwert geniessen können!

NEUWAGENGARANTIE

Werksgarantie auf Personenwagen
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Werksgarantie auf Nutzfahrzeuge
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
Lackgarantie
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie gegen Durchrostung der Karosserie
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Original NISSAN Ersatzteile und Zubehör
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeuge
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Bitte beachten:
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.

NEUWAGENGARANTIE

Werksgarantie auf Personenwagen
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Werksgarantie auf Nutzfahrzeuge
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
Lackgarantie
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie gegen Durchrostung der Karosserie
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Original NISSAN Ersatzteile und Zubehör
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeuge
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Bitte beachten:
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.

NEUWAGENGARANTIE

Werksgarantie auf Personenwagen
3 Jahre oder 100'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Werksgarantie auf Nutzfahrzeuge
5 Jahre oder 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte)*
Lackgarantie
3 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie gegen Durchrostung der Karosserie
12 Jahre (ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Original NISSAN Ersatzteile und Zubehör
Bis zu 3 Jahre Garantie (je nach Produkttyp, ohne Kilometerbegrenzung)
Garantie auf Elektrofahrzeuge
Garantie auf Elektrofahrzeugsysteme und Batterie bis zu 8 Jahre oder 160’000 km (es gilt das zuerst Erreichte)
Bitte beachten:
Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Zusammenfassung dar. Garantieumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Laufzeiten können je nach Modell, Antriebsart und Produkt variieren. Bei Elektrofahrzeugen gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen für Elektrofahrzeugsysteme, Lithium-Ionen-Batterien und die Ladekapazitätsabdeckung. Massgebend sind die für das betreffende Fahrzeug bei Beginn der Garantie geltenden Herstellergarantiebedingungen. Die vollständigen Garantiebedingungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrem Nissan Partner zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigten Borddokumentation.

NISSAN SWISS WARRANTY

Verlängern Sie Ihre Werksgarantie auf bis zu 7 Jahre
 
Für MICRA (ab 2025) und LEAF (ab 2026) haben Sie dank der NISSAN SWISS WARRANTY** jetzt die Möglichkeit, zusätzlich zur Werksgarantie eine Anschlussgarantie bis zu insgesamt 7 Jahren Laufzeit oder 150’000km zu verlängern.

So funktioniert's:

  • Nach jedem Service bei einem offiziellen NISSAN Partner verlängert sich die Garantie automatisch gemäss den Garantiebestimmungen. Die Services müssen innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Intervalle erfolgen.
  • Auch die NISSAN Assistance 24/7 wird nach jedem Service um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Wichtig: Die NISSAN SWISS WARRANTY ist serviceaktiviert. Für die Verlängerung ist der planmässige Service bei einem offiziellen Nissan Partner erforderlich. Andernfalls gilt ausschliesslich die Werksgarantie von 3 Jahren (max. 100'000 km).

Service woanders gemacht?

Kein Problem: Wurde der Service ausserhalb des offiziellen Nissan Partnernetzes durchgeführt, kann die NISSAN SWISS WARRANTY nach einem Service bei einem offiziellen Nissan Partner wieder aktiviert werden. Dabei gilt eine Karenzfrist von 2 Monaten, während der kein Garantieanspruch besteht.

NISSAN Garantieverlängerung

NISSAN GARANTIEVERLÄNGERUNG

Entdecken Sie die Vorteile und den umfassenden Schutz unserer Garantieverlängerung für Ihr NISSAN-Fahrzeug.

NISSAN Assistance 24/7

NISSAN ASSISTANCE 24/7

Ihre Mobilitätsgarantie: Bei einem Unfall oder einer Panne hilft Ihnen die 24/7 NISSAN Assistance, die in 40 europäischen Ländern verfügbar ist.

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NISSAN ORIGINALZUBEHÖR

Gestalten sie ihren NISSAN ganz nach ihrem persönlichen geschmack.

 

Lassen Sie sich von Ihrem NISSAN Händler beraten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

* 5 Jahre Garantie bzw. bis 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte) auf alle Nissan Nutzfahrzeugmodelle.

** Die NISSAN SWISS WARRANTY gilt für die Fahrzeuggarantie der Modelle Neuer MICRA (ab 2025) und Neuer LEAF (ab 2026), sofern die vom Hersteller vorgegebenen Serviceintervalle eingehalten und die entsprechenden Servicearbeiten bei einem autorisierten Nissan Partner durchgeführt werden.
Lackgarantie, Durchrostungsgarantie und Ersatzteilgarantie bleiben hiervon unberührt und gelten gemäss den jeweils anwendbaren Fristen und Bedingungen.
Für Elektrofahrzeuge gelten je nach Bauteil unterschiedliche Garantiebedingungen. Die Garantie für Elektrofahrzeugbatterien sowie die Ladekapazitätsabdeckung gelten bis zu 8 Jahre bzw. 160'000 km (es gilt das zuerst Erreichte). HEV-Lithium-Ionen-Batterien sind von diesen beiden Garantieleistungen ausgenommen.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang, zu den Voraussetzungen und Ausschlüssen finden Sie in den Nissan Garantiebestimmungen.
Die Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Garantieleistungen können je nach Modell und Antriebsart variieren. Massgebend sind die jeweils gültigen Nissan Garantiebestimmungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren offiziellen Nissan Partner.