MOTORFAHRZEUG-KONTROLLE (MFK)

Ihr NISSAN muss regelmässig zur Motorfahrzeug-Kontrolle beim Strassenverkehrsamt (erstmals nach 5 Jahren, 2. Kontrolle  3 Jahre später und ab Fahrzeugalter 10 Jahre, alle 2 Jahre). Hierbei wird geprüft, ob Ihr Auto funktionstüchtig und sicher ist. Wir kümmern uns für Sie um die Motorfahrzeug-Kontrollen und können hierbei auch eine Voruntersuchung durchführen, damit Ihr NISSAN gleich beim ersten Mal besteht.

Eine Beurteilung über die Abgaswartungspflicht erfolgt seit 1. Januar 2013 für ältere Fahrzeuge anhand der Angaben im Fahrzeugausweis. Für neuere Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System (OBD) ist keine Abgaswartung notwendig. 

NISSAN – Fahrzeugwartung