Nissan Garantie-
verlängerung

Geniessen Sie unbeschwerten Fahrspass – auch nach Ablauf der Herstellergarantie

Mit der Nissan Garantieverlängerung geniessen Sie auch nach Ende der Werksgarantie umfassenden Schutz. Somit  sind Sie zuverlässig vor unerwarteten Reparaturkosten bei mechanischen, elektrischen oder elektronischen Defekten abgesichert – für entspannte Fahrten ohne Sorgen. So bleiben Sie mobil, sicher und jederzeit bestens geschützt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

 

Europaweit gültig
Profitieren Sie von einem umfassenden Schutz in ganz Europa – bis zu 6 Jahre oder 200’000 km.


Kosten- und Planungssicherheit
Unerwartete Reparaturkosten gehören der Vergangenheit an – Sie behalten stets den Überblick über Ihre Ausgaben.


Wertsicherung Ihres Fahrzeugs
Die Garantieverlängerung trägt aktiv zum Werterhalt Ihres Nissan bei und schützt Ihre Investition langfristig.
 

Übertragbar bei Wiederverkauf Ihres Fahrzeugs
Der Garantieanspruch bleibt auch beim Fahrzeugverkauf bestehen und wird an den neuen Besitzer weitergegeben.


Keine Selbstbeteiligung
Im Garantiefall übernehmen wir die vollen Kosten – ohne versteckte Zuzahlungen für Sie.

Finden Sie die passende Garantieverlägerung für Ihren Nissan

Modell 4. Jahr 4. + 5. Jahr
Garantie bis 225'000 km
Micra (Elektro) CHF 374 CHF 779
Micra (Benzin) CHF 312 CHF 667
Juke (Benzin) CHF 380 CHF 804
Juke (Hybrid) CHF 438 CHF 924
LEAF (Elektro) CHF 395 CHF 833
Qashqai (Benzin) CHF 405 CHF 852
Qashqai e-POWER CHF 465 CHF 980
ARIYA (Elektro) CHF 675 CHF 1'392
X-Trail Hybrid CHF 640 CHF 1'332
X-Trail e-POWER CHF 736 CHF 1'532
Townstar (Benzin)     CHF 792
Townstar EV     CHF 876
Primastar (Diesel)     CHF 1'194
Interstar (Diesel)     CHF 1'399

Ihr Nissan Partner berät Sie gerne

Der Abschluss einer Garantieverlängerung ist schnell und unkompliziert. Ihr Nissan Partner informiert Sie gerne über die verschiedenen Optionen und findet gemeinsam mit Ihnen den passenden Schutz – abgestimmt auf Ihr Fahrzeug und Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Beim Abschluss der Garantieverlängerung darf das Fahrzeug nicht älter als 36 Monate sein und muss weniger als 100’000 Kilometer aufweisen. Die maximale Laufleistung für die Garantieverlängerung beträgt 200’000 Kilometer. Bei den Nissan Nutzfahrzeugen darf das Fahrzeug nicht älter als 60 Monate sein und muss weniger als 160'000 Kilometer aufweisen. Preise inkl. Stempelsteuer. Preise gültig bis 31.12.2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bei teilnehmenden Händlern.