1 Gemäss Technischer Anschlussbedingungen TAB (Werkvorschriften) sind in der Schweiz einphasige Anschlüsse nur für Leistungen bis 3.6 kVA ≈ 3.6 kW zulässig. Daher darf das Mode-3-Ladekabel Typ 2 auf Typ 2 (32 A) nur an Ladestationen verwendet werden, die 3.6 kW nicht übersteigen, ausser anderweitig angeben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihren lokalen Elektroinstallateur bzw. den Betreiber der Ladestation (z. B. bei öffentlichen Ladestationen). NISSAN übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten, Schäden oder allfällige Sanktionen, die dem Nutzer durch die nicht vorschriftsgemässe Verwendung des 32-A-Kabels entstehen.
* Unverbindliche Preisempfehlung; Nur bei teilnehmenden NISSAN Partnern in der Schweiz. Die Aktion läuft bis zum 31.03.21 oder bis auf Widerruf. Bezeichnung und Höhe der Prämie können kantonal abweichen. Fragen Sie dazu Ihren NISSAN Partner.
Mehr Informationen zum Verbrauch erhalten Sie in der NISSAN LEAF Broschüre und Preisliste.